Ausschreibungen und Blindbewerbung für ein Praktikum
Der Regelfall ist sicherlich, dass man sich als potenzieller Praktikant auf eine entsprechende Ausschreibung eines Unternehmens bewirbt. Hierbei ist es oberstes Gebot, die Formalia, die bereits in der Ausschreibung genannt sind, einzuhalten. Ist beispielsweise ausdrücklich eine schriftliche Bewerbung per Post erwünscht, sollte man sich nicht trotzdem per E-Mail bewerben, nur weil man damit Kosten spart. Das gilt auch dann, wenn die E-Mailadresse des Verantwortlichen genannt wird. Wer sich nicht sicher ist, wie er sich bewerben soll oder welche Unterlagen das Unternehmen erwartet, kann mit einem einfachen Anruf häufig sehr viel mehr Licht ins Dunkel bringen.
Apropos Anruf: Nicht immer muss man sich nur auf Praktikumsplätze bewerben, die öffentlich ausgeschrieben wurden. Interessiert man sich für ein bestimmtes Unternehmen oder für eine bestimmte Organisation, kann man auch direkt anfragen, ob dieses nicht einen Praktikumsplatz bereitstellen könnte. Das geht telefonisch, persönlich oder per Blindbewerbung. Entscheidet man sich für die letztere Variante, muss man selbstverständlich zunächst einmal herausfinden, wer der geeignete Ansprechpartner ist. Bewirbt man sich schriftlich mittels einer Blindbewerbung, sollte man zudem viel Mühe in die Formulierung einer Begründung für die Bewerbung stecken. Hiermit kann man unter Umständen punkten und das Unternehmen dazu bewegen, einen Praktikumsplatz bereitzustellen.